Für Landwirte/Jagdpächter
Ablauf der Rehkitzrettung
- Der Landwirt oder der Jagdausübungsberechtigte meldet die zu mähenden Flächen mindestens 24 Stunden, besser 48 Stunden vor der Mahd bei Kitzcontrol an. Dazu bitte unten auf Feldanmeldung klicken UND den Koordinator Gerd Wemken unter 016090989548 kontaktieren.
- Dadurch stimmt der Jagdpächter den Einsatz mit uns ab.
- Die örtlichen Jäger organisieren das Helferteam.
- Wir kommen mit einem oder zwei Piloten zum Einsatzort.
- Die Anwesenheit des Jagdpächters oder Jagdausübungsberechtigten ist Pflicht, da es sich rechtlich bei dem Fangen von Wild um Jagdausübung handelt.
Rechtlicher Hintergrund
- Niemand darf Tieren ohne vernünftigen Grund Schmerzen oder Leid zufügen. (§ 1 Tierschutzgesetz)
- Die Mahd alleine ist kein ausreichender Grund Tiere zu gefährden.
- Deshalb muss der Landnutzer aktiv vorsorgen.
- Wer ohne Schutzmaßnahmen mäht, handelt ggf. vorsätzlich (Eventualvorsatz)
- Mögliche Konsequenzen sind Geldstraße oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. (§ 17 Tierschutzgesetz)
Downloads
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22_05_Handreichung_Wildtierrettung_Mahd.pdf | 172 KB |